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Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis(Medical)

Der Besuch bei einem Flugmediziner ist vor dem Start der Ausbildung unbedingt erforderlich. Ohne gültiges Tauglichkeitszeugnis(auch "Medical" genannt), ist im EASA-Bereich weder eine Ausbildung noch eine spätere Tätigkeit als Pilot möglich. Daran geht absolut kein Weg vorbei. Informiere Dich beim Fliegerarzt, was Du an Unterlagen mitbringen musst. Eventuell können manche Dinge über den Hausarzt erledigt werden.

Die Adressen der Fliegerärzte(flugmedizinische Sachverständige) findet man auf der Webseite des Luftfahrtbundesamtes(www.lba.de). Es ist allerdings auch möglich, das Zeugnis bei Flugmedizinern in einem anderen EU-Mitgliedsstaat zu erwerben.

Das Tauglichkeitszeugnis gibt es in mehreren Klassen:

Klasse 1 müssen diejenigen haben, die mit ihrer Lizenz Geld verdienen wollen, also alle die Berufspilot sind oder es werden wollen(CPL und höher)

Klasse 2 müssen alle haben, die nicht berufsmässig fliegen(nichtgewerbliche Piloten), sowie Flugschüler. Für PPL-A-Piloten ist diese Klasse eine Mindestvoraussetzung.

Klasse LAPL: Für die LAPL gibt es noch einige Erleichterungen, das Tauglichkeitszeugnis ist unter der Klasse 2 angesiedelt. Mit dem LAPL-Zeugnis ist der Erwerb einer PPL nicht möglich.

Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnis:

bis zum Ende 40. Lebensjahr: 5 Jahre

vom 41. bis Ende 50. Lebensjahr: 2 Jahre

vom 51. Lebensjahr: LAPL 2 Jahre, PPL 1 Jahr

 

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