Diese Lizenzen bilden wir aus
Die Privatpilotenlizenz PPL(A), engl. Private Pilote Licence:
Sie ersetzt den Vorgänger JAR-FCL und man darf damit weltweit fliegen. Für sie gibt es auch noch viele Berechtigungen (Ratings), die sogar notwendig sein können um einen bestimmten Flugzeugtyp fliegen zu dürfen, deren Erwerb ggf. bestimmte Voraussetzungen erfordert.
Beispiele dafür sind: Nachtflug, Instrumentenflug, Schleppberechtigung, Mehrmotorenberechtigung, weitere Klassenberechtigungen(z. B. Reisemotorsegler), u.v.m. Grundsätzlich darf man mit dem PPL(A) und dem LAPL(A) einmotorige Landflugzeuge mit Kolbenmotor fliegen.
Die PPL(A) ist in der Ausbildung gegenüber der LAPL(A) deutlich umfangreicher, dafür hat man aber nach Abschluss der Ausbildung einen deutlich höheren Wissens- und Fähigkeitsstand, was auch der Sicherheit zu Gute kommt. Hier werden durch das Plus an Ausbildungsstunden wesentlich mehr Erfahrungen und Ausbildungsinhalte durch den Fluglehrer weitergegeben, was sonst nur durch viele eigene Flugstunden und viel Aufwand ggf. erst Jahre später erreicht wird. Allerdings lässt sich die LAPL(A) durch entsprechende Weiterbildung auf die PPL(A) aufrüsten.
Die Lizenz selbst ist lebenslang gültig, nicht aber die Klassenberechtigungen. Diese haben ein festes Ablaufdatum.
Wie wird mein PPL(A) bzw. eine Klassenberechtigung verlängert oder erneuert?
Verlängerung:
Du brauchst:
- innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit einer Klassenberechtigung (z. B. SEP, TMG) mind. 12 Flugstunden (Blockzeit)
- davon mind. 6 Stunden als verantwortlicher Pilot(PIC),
- innerhalb der 12 Stunden 1 Stunde Schulflug mit Fluglehrer(FI),
- mind. 12 Starts und Landungen
Der Fluglehrer(FI) kann den Schulflug mit Dir durchführen und in Deine Lizenz eintragen. Dazu wird noch ein Formular ausgefüllt und an die zuständige Luftfahrtbehörde gesendet.
Klassenberechtigungen die Du im Laufe Deines Fliegerlebens erwirbst, können ein unterschiedliches Ablaufdatum haben. Deshalb prüfe öfter Deine Lizenz und Dein Tauglichkeitszeugnis, ob sie noch gültig sind.
Erneuerung:
Ist eine Berechtigung abgelaufen, oder hast Du eine der Verlängerungskriterien vor dem Ablaufdatum nicht erfüllt, dann ist das kein Problem. Eine Befähigungsüberprüfung(Prüfungsflug) mit einem FE oder CRE ersetzt alles was fehlt.
Die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz LAPL(A), engl. Light Aircraft Pilote Licence:
Die beiden alten Lizenztypen ICAO-PPL(A) und PPL-National PPL(N) wurden ab dem 08.April 2014 durch die LAPL(A) ersetzt. Die LAPL(A) ist eine europäische Lizenz mit der man maximal viersitzige Flugzeuge bis 2 Tonnen Abfluggewicht nur im EU-Raum fliegen darf. Sie ist außerhalb der EU-Staaten nicht anerkannt und wird auch nicht validiert. Die Ausbildung zur LAPL(A) ist mit einigen Ausnahmen identisch zur PPL(A). Auch kann man diese Lizenz mit zusätzlichen Berechtigungen erweitern. Auf Grund der geringeren Anzahl der Flugstunden und Ausbildungsinhalte ist diese Lizenz etwas günstiger als die PPL(A).
Die LAPL ist außerdem beschränkt auf maximal 4-sitzige Flugzeuge und der jeweiligen eingetragenen Baureihe(z. B. Cessna 172, Piper PA 28, etc.), sowie auf max. 2000kg Abfluggewicht. Weiterhin ist ein Erwerb der Lehrberechtigung und der Instrumentenflugberechtigung sowie gewerbliches Fliegen nicht möglich.
Wie wird meine LAPL-(A) "verlängert" oder "erneuert"?
(Vorab sei hier gesagt: Es gibt hier kein klassisches Verlängern oder Erneuern. Deine Lizenz ist entweder aktiv oder inaktiv.)
Mit Flugzeug und/oder Touring-Motorsegler(TMG), je nachdem was eingetragen ist. Es gibt bei der LAPL, anders als beim PPL(A), keine Klassenberechtigung mit festem Ablaufdatum. Die Lizenz ist lebenslang gültig. Die notwendigen Zeiten sind "rollierend".
Das heisst:
Du musst vor deinem Flug prüfen, ob deine Lizenz noch "aktiv" ist.
Dazu brauchst Du innerhalb der letzten 24 Monate ab dem Tag zurückgerechnet, an dem Du fliegen willst:
- mindestens 12 Flugstunden(Blockzeit), davon mind. 1 Stunde Schulflug(Auffrischungsschulung) mit Fluglehrer
- mindestens 12 Starts/Landungen
Dir fehlen Starts/Landungen, Flugstunden oder der einstündige Schulflug?, dann darfst Du nicht mehr allein oder mit Fluggästen fliegen. Deine Lizenz ist inaktiv.
Fehlende Stunden oder Starts/Landungen können mit einem Flugauftrag unter Aufsicht eines Fluglehrers nachgeholt werden, oder Du absolvierst eine Befähigungsüberprüfung(Prüfungsflug), sie ersetzt alles was fehlt. Daraus folgt: Deine Lizenz ist wieder aktiv.
Je länger Deine Lizenz inaktiv war, umso mehr wird in der Regel nachgeschult. Dein Fluglehrer erstellt für Dich ganz individuell ein Nachschulungsprogramm, je nach Stand Deiner fliegerischen Fähigkeiten.
Sammeln von Flugstunden mit der UL-Lizenz:
Es ist seit geraumer Zeit möglich, mit Ultraleicht-Flugstunden(keine Trikes oder 120kg-Klasse-UL) PPL oder LAPL-Flugstunden zu ersetzen. Es kann sich also für PPL oder LAPL-Piloten lohnen, eine UL-Lizenz(Sportpilotenlizenz) zu erwerben, was relativ einfach ist. Das verringert den Kostenaufwand für den Erhalt einer PPL oder LAPL.
LN, BG - aeroclub-saarlouis e.V.