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Ausbildung-Allgemeines

Allgemeine Bestimmungen:

Mindestalter beim ersten Alleinflug eines Flugschülers: 16 Jahre

Theorieprüfung: Bedarf einer Empfehlung der Flugschule(ATO), die Empfehlung bleibt 12 Monate gültig. Die Theorieprüfung ist mit mind. 75% der Punkte bestanden. Die Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten nach Beginn der Ausbildung abgeschlossen sein. Die bestandene Prüfung ist 24 Monate gültig.

Praktische Prüfung: Empfehlung der ATO zur praktischen Prüfung notwendig. Zuvor muss die Theorieprüfung bestanden sein. Du brauchst auch keine Angst vor der Prüfung zu haben, unser Cheffluglehrer wird Dich erst anmelden wenn sichergestellt ist, dass Du die praktische Prüfung auch schaffst. Ansonsten heisst es: üben, üben, üben....!

Sprachkenntnisse: Seit ein paar Jahren bedarf es im Sprechfunk ausreichender Kenntnisse der jeweiligen Sprache eines EU-Landes. Wer also z. B. englischen Sprechfunk betreiben will, muss eine Prüfung ablegen. Gefordert ist mindestens der Sprachlevel 4 und der gilt 4 Jahre. Wer z. B. Englisch als Muttersprache hat, bekommt den Level 6 mit unbegrenzter Gültigkeit in die Lizenz eingetragen(gilt für Deutsch ebenso).

Passagierflüge(90-Tage Regel): innerhalb der letzten 90 Tage müssen mind. 3 Starts/Landungen desselben Musters/Klasse absolviert sein und das gilt frühestens ab 10 Std als Pilot in Command(PIC) nach Lizenzerhalt, diese 10 Std nach Lizenzerhalt gelten nicht für PPL(A) oder PPL(H)

 

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